Doppelnamen

Soziologisch-historisch wird mit dem Familiennamen die Zugehörigkeit des Individuums zu einer Familie ausgedrückt. Der Geburtsname (veraltet bei Frauen auch als "Mädchenname" bezeichnet) drückt die Zugehörigkeit zur Elternfamilie aus, der Ehename die Zugehörigkeit zur Familie des Ehepartners und der Doppelname die Zugehörigkeit zu beiden Familien der Ehepartner aus.

In Deutschland besteht keine Pflicht mehr zu Führung eines einzigen Ehenamens. Es wird zwar angeregt einen gemeinsamen zu finden, doch es besteht kein Zwang dazu.

Wenn bei Eheschließung ein Name nicht angegeben wird, behalten die Eheleute ihren bisherigen. Die Ehepartner können entscheiden, entweder den Namen des Mannes oder Frau zu bestimmen. Die Wahl eines gemeinsamen Doppelnamen dagegen ist ausgeschlossen. Damit will man verhindern, dass mit den Jahren unübersichtliche lange Namen entstehen.

Doch es ist möglich, dass der Ehepartner, dessen Name nicht zum gemeinsamen Ehenamen bestimmt wird, bei der Eheschließung seinen Geburtsnamen voranstellen kann oder auch hinter dem gemeinsamen Namen anfügen kann. Bei Eheschließung ist dieser Wunsch dem Standesbeamten gegenüber zu erklären. Es ist auch möglich durch eine öffentlich beglaubigte Erklärung dies nachzuholen. Es ist auch möglich diese Erklärung nachträglich zu widerrufen, doch eine erneute Erklärung ist nicht möglich und man ist dann an den erklärten Ehenamen gebunden.

Früher war es gesetzlich nicht möglich, den Namen aus einer früheren Ehe in die neue Ehe einzubringen. Doch später wurde das Gesetz aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geändert.

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