Deutsche Herkunft:

Bis ins 12. Jhd. findet man in Quellen nur eingliedrige Personennamen. Bereits ab 1250 waren Familiennamen in Deutschland verbreitet. Viele Namen sind germanischen Ursprung und enden oft mit -er. Beispiele: Schuster (ein Schuhmacher), Müller (Herr über eine Mühle). Es gab jedoch bereits Möglichkeiten, familiäre Beziehungen zum Ausdruck zu bringen, etwa die Nennung des Vaters, den Stabreim, die Variation der Rufnamenglieder; z. B. im Hildebrandslied: „Hildebrand, Heribrandes Sohn“. Eine weitere Möglichkeit, Personen näher zu beschreiben, sind individuelle Beinamen, die auf ein besonderes Merkmal des Namensträgers anspielen. Auch konnte der Familienname noch wechseln, zum Beispiel bei Wegzug oder aufgrund neuer Berufstätigkeit.

Die deutschen Familiennamen haben sich im deutschsprachigen Raum seit dem 12. Jhd. nach und nach etabliert. Diese frühen Familiennamen sind aber im Gegensatz zum heutigen System noch nicht vererbbar und des Weiteren wandelbar in ihrer Erscheinungsform. Während der Adel seit der Erblichkeit der Lehen im Jahr 1037 feste Familiennamen trug, um seine Erbansprüche geltend machen zu können, folgten erst später die Patrizier und Stadtbürger. Bäuerliche Gegenden kamen ohne einen festen Familiennamen bis zum 17. oder 18. Jhd. aus, in Friesland wurde er erst im 19. Jhd. gesetzlich eingeführt.

Die meisten Familiennamen leiten sich ab:
    aus Berufs- und Amtsbezeichnungen
        (Berufsname: z. B.: Schneider, Fischer, Müller, ...)
    vom Vornamen des Vaters
        (Patronym: z. B.: Petermann, Peters, ...)
    oder der Mutter
        (Metronym: z. B.: Ayte = Agathe, Alscher = Adelheit, ...)
    von Eigenschaften der Person
        (Übername: z. B: Klein, Groß, Braun, Schwarz, ...)
    von der geographischen Herkunft
        (Herkunftsname: z. B.: Franke, Böhme, Hesse, ...)
    von Besonderheiten der Wohnstätte
        (Wohnstättenname: z. B.: Stein, Busch, Berg, ...).
Hofnamen oder Wohnstättennamen lassen sich einem ganz bestimmten Bauernhof oder einem bestimmten Wohnplatz zuordnen. Mit der Übernahme als Eigentümer oder Pächter war der frühere Familienname nicht mehr gebräuchlich, der neue Wohnsitzname wurde Familienname.

Erst 1875 wurden im Deutschen Reich die Standesämter eingeführt und die Namen festgeschrieben, was fahrlässige oder eigenmächtige Übertragungsfehler aber nicht ausschloss. Seitdem trägt jeder Deutsche einen Vornamen, einen eventuellen Zwischennamen und einen Familiennamen, und zwar in dieser Reihenfolge. Seit dem 5. Januar 1938 ist die Änderung des Namens durch das Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen wegen eines wichtigen Grundes wieder möglich. Das deutsche Namensrecht wird besonders durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt.

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